Inhalt: Wirtschaftsfragen der Schifffahrt
Aus dem Aufgabenfeld Wirtschaftsfragen der Schifffahrt sind besonders hervorzuheben die Erteilung von
- Erlaubnissen für Seeschifffe unter fremder Flagge (ausgenommen EU-Staaten) zur Betreibung der Küstenschifffahrt (Kabotage) sowie der Einsatz von ausländischen Binnenschiffen im innerdeutschen Verkehr;
- Erlaubnissen zur Ausübung des Berufes eines Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr. Erforderliche Kenntnisse und Nachweise;
- Erlaubnissen nach den §§ 44 und 46 der Außenwirtschaftsverordnung (aktive und passive Dienstleistungen im Seeverkehr);
- Anhörungen im Großraum- und Schwertransportbereich nach §§ 29 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Im Rahmen der UK-Stellung von Wehrpflichtigen in der See- und Binnenschifffahrt prüft das Dezernat die Voraussetzungen und macht dem zuständigen Kreiswehrersatzamt entsprechende Vorschläge.