Inhalt: Kabotage
Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen, um Ihren Kabotageantrag bearbeiten zu können:
- Antragsart:
- genehmigungspflichtiger innerdeutscher Verkehr (See- u. Binnenschifffahrtskabotage)
- genehmigungspflichtiger Drittlandverkehr (Binnenschiffahrtsverkehr) - Name und Adresse des Antragstellers, Telefon- und evtl. Faxnr.
- Antragsdatum
- Vorgesehener Ladetermin
- Schiffsname
- Nationalität
- amtliche Schiffsnummer
- Heimathafen
- Unterscheidungssignal
- Tragfähigkeit
- Reederei
- Name des Kapitäns
- Güterart
- Gütermenge (bzw. die Zahl der zu befördernden Fahrgäste)
- Versandhafen
- Empfangshafen
- Frachtrate/Fahrpreises
- Bemerkung (die Gründe für die Beförderung mit einem Seeschiff fremder Flagge)
- Antragstellung (mindestens zwei Wochen vor dem Transporttermin)
- Anderweitig erforderliche Bescheinigungen
Ihren Antrag mit diesen Angaben können Sie bei uns schriftlich an:
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest, Schloßplatz 9, 26603 Aurich
oder telefonisch: 04941-602-0
oder per fax: 04941-602-378
einreichen.
Weitere Informationen zum Thema "Küstenschifffahrt" (Kabotage) können Sie hier lesen bzw. als Acrobat Reader Datei (pdf-Datei) downloaden.