Inhalt: Bau und Unterhaltung I
Aufgabenfeld M3Bau und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Ersatzinvestitionsmaßnahmen gewährleisten die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Wasserstraßen und ihrer Anlagen.
Vor
dem Hintergrund ständig sinkender verfügbarer Haushaltsmittel sieht
sich das Aufgabenfeld M3 - Bau- und Unterhaltung I - gemeinsam mit den örtlichen
Wasser- und Schifffahrtsämtern vor die Aufgabe gestellt, Kosten einzusparen,
ohne dass die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Wasserstraßen
und Anlagen eingeschränkt wird. Der aktuelle Zustand der Wasserstraßen
wird regelmäßig kontrolliert.
Ebenso werden die an den Wasserstraßen vorhandenen Bauwerke und Anlagen
im Rahmen der Bauwerksinspektion regelmäßig überwacht und geprüft.
Die Ergebnisse der regelmäßigen Kontrollen und der Bauwerksinspektion
liefern die Entscheidungsgrundlage für die sich anschließende jährliche
Maßnahmenplanung der Wasser- und Schifffahrtsämter.
Der Maßnahmenumfang wird dabei nach Dringlichkeit und in Abhängigkeit von den insgesamt verfügbaren Haushaltsmitteln koordiniert und festgelegt. Bau - und Unterhaltungsmaßnahmen können sowohl durch verwaltungseigenes Personal und Geräte ( Bauhöfe und Außenbezirke ) der Wasser- und Schifffahrtsämter als auch durch Firmen ( Vergaben ) durchgeführt werden. Wirtschaftliche Kriterien entscheiden darüber, welche Art der Ausführung auszuwählen ist. Die für die Durchführung der Bau und Unterhaltungsmaßnahmen erforderlichen Ressourcen ( Personal, Geräte und Haushaltsmittel ) werden regelmäßig nach wirtschaftlichen Kriterien überprüft und angepaßt. In enger Abstimmung mit den WSÄ werden Konzepte für den überregionalen Einsatz der vorhandenen Ressourcen erarbeitet.
Im
Rahmen zukunftsorientierter Projekt- und Konzeptarbeit werden gemeinsam mit
den WSÄ neue Unterhaltungsstrategien und -standards, aber auch Geräte-
und Personaleinsatzkonzepte abgestimmt und eingeführt. Die operativen Aufgaben
führen die jeweils zuständigen Wasser- und Schiffahrtsämter unmittelbar
aus. Das Aufgabenfeld M3 unterstützt die Wasser- und Schiffahrtsämter
bei der Planung von Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen.