Inhalt: Neubau und Marinebau
Aufgabenfeld M4
Die Notwendigkeit, Ausführungsart und Wirtschaftlichkeit von Neubau- und größeren Ersatzinvestitionsmaßnahmen werden während der Vorplanung gemeinsam mit dem für das Projekt örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt erarbeitet.
Für
die zur Ausführung genehmigten Projekte erfolgt im Rahmen der Planverfahren
eine fachliche Beratung der Planfeststellungsbehörde für die Vorhaben
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und die Planungen Dritter, soweit diese
die verkehrlichen Belange der Bundeswasserstraßen berühren. Je nach
Zuständigkeit werden weiterhin Planungen, Ausschreibungen, Vergaben von
Baumaßnahmen geprüft und genehmigt. Aufgrund der hier konzentriert
zusammen gefassten Informationen wird für die Planung und Ausführung
der Projekte nach Prioritäten der zweckmäßige Personal- und
Haushaltsmitteleinsatz koordiniert. Im Rahmen der Fachaufsicht sorgt das Aufgabenfeld
für den geregelten Ablauf der Projekte bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern,
berät sie und überwacht deren Entscheidungen. Nach Abschluss eines
Projektes wird überprüft, ob die in der Planungsvorgabe gewünschten
Ziele mit Erfolg erreicht wurden. Für die Deutsche Marine werden in gleicher
Weise die Neubau- und Unterhaltungsaufgaben koordiniert und gegenüber den
militärischen Dienststellen vertreten. Ebenso werden hier auch Koordination
und Fachaufsicht über die Neubau- und Unterhaltungsaufgaben der im WSD
- Bereich vorhandenen festen und beweglichen Brücken wahr genommen und
die nach Vorgaben der Straßenverkehrsordnung für den Straßen-Schwerlastverkehr
erforderlichen Stellungnahmen im Rahmen einer Anhörung für die Genehmigungsverfahren
abgegeben. Für den Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest
unterstützt dieses Aufgabenfeld im Rahmen der Fachaufsicht die Wasser-
und Schifffahrtsämter bei der Bewertung von Altlasten sowie deren Dekontamination.